Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Starthilfe-Zeitbörse

Die Zeitbörse der Starthilfe Firmennetzwerk (kurz: Zeitbörse) ist ein Online-Tool zur geldlosen Verrechnung von gegenseitigen Dienstleistungen. Rechtliche Grundlage für die Zeitbörse bilden die Standards für Freiwilligenarbeit. Auszug: Freiwilligentätigkeit ist eine Leistung, die ohne gesetzliche Verpflichtung und unbezahlt verrichtet wird und Personen außerhalb des eigenen Haushalts zugutekommt ... und die Kooperation lokal verbundener Unternehmer/innen.

1.) Motivation und Ziel

Die Zeitbörse ermöglicht jungen Unternehmen, eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten gegen benötigte aber nicht finanzierbare Leistungen einzutauschen.

2.) Spielregeln

Die Starthilfe Firmennetzwerk erlässt die Spielregeln für den Dienstleistungstausch und andere Abläufe in der Zeitbörse. Die Spielregeln sind Ausführungsbestimmungen zum Reglement der Zeitbörse. Sie regeln den Tauschvorgang unter den aktiven Mitgliedern und andere Aktivitäten der Zeitbörse.

3.) Ablauf des Zeittausches

Die Tauschpartner finden sich über die Informationsmittel der Zeitbörse (Starthilfe-Forum, Partner & Produkte) oder durch eigene Wahl. Die Zeitbörse bietet dabei nur die Tauschvermittlung und Punktekontoführung an. Es können Leistungen jeglicher Art gegen Zeit getauscht werden. Jedes Mitglied hat ein persönliches Zeitkonto. Dieses beginnt bei einem Stand von 0. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt ¼ Stunde, entsprechend einem Tauschwert von € 25.-/Stunde / 4 = € 6,25. Wer eine Leistung erbringt/bezieht, erhält dafür auf seinem Zeitkonto eine entsprechende Gutschrift/Belastung. Die Verrechnung erfolgt direkt durch die Geschäftsstelle über das Portal der Starthilfe Firmennetzwerk.

4.) Zeitpunkte

Grundsätzlich gilt ein Tauschverhältnis von 1:1 – eine Stunde Leistung berechtigt zum Bezug einer Stunde Gegenleistung und entspricht 1.00 Zeitpunkten. Nach gegenseitiger Absprache der Parteien kann eine Leistung aber auch höher oder niedriger bewertet werden, indem der Auftraggeber z.B. für zwei Stunden Arbeit 2.50 oder 1.50 Zeitpunkte vergibt.

5.) Zeitkonto

Die Guthaben sind persönlich und können an ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Guthaben verlieren nicht an Wert, außer bei einer Auflösung der Zeitbörse. Der Saldo des Zeitkontos darf 20 Minusstunden (= Zeitschulden) oder 20 Plusstunden (= Zeitguthaben) nicht übersteigen. Wer auf sein Zeitguthaben teilweise oder ganz verzichten möchte, kann die entsprechende Anzahl Stunden dem Zeitbörsenkonto gutschreiben. Das Zeitkonto wird von der Geschäftsstelle der Starthilfe Firmennetzwerk verwaltet. Guthaben des Zeitkontos werden für ehrenamtlich erbrachte Leistungen zugunsten der Zeitbörse sowie gezielt für Sozialprojekte eingesetzt.

6.) Rechte und Pflichten

Die Mitglieder sind nicht verpflichtet, mit ihren Angeboten jederzeit zur Verfügung zu stehen oder auf ein Angebot einzugehen. Jeder Tausch ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Tauschenden. Die Mitglieder verpflichten sich, keine Geldforderungen für geleistete Dienste zu stellen. Für Kosten wie Reisespesen oder Material zur Ausführung eines Dienstes (Ersatzteile für Reparaturen etc.) kann der Selbstkostenpreis verlangt werden. Es ist Sache der Mitglieder, darauf zu achten, dass nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen eines Berufsstandes verstossen wird. Inserate dürfen keine kommerziellen Angaben/Absichten beinhalten (z.B. Links auf Homepages, Tel.-Nrn. usw.). Die Geschäftsstelle der Zeitbörse kann ggfls. Angebote und Nachfragen, die mit dem Zweckartikel nicht zu vereinbaren, unsittlich oder widerrechtlich sind, jederzeit ausschliessen.

7.) Rechtsverhältnisse, Haftung und Versicherung

Jegliche Verantwortung für das Austauschen von Leistungen liegt bei den Tauschpartnern. Die Zeit­börse übernimmt keine Verantwortung für die Tauschgeschäfte und keine Haftung für Schäden. Aus den Tauschgeschäften zwischen den Mitgliedern entstehen der Zeitbörse weder Ansprüche noch Verpflichtungen. Die Zeitbörse übernimmt weder eine Haftung für Schäden, die beim Tausch oder bei der Arbeitsausführung entstanden sind, noch für die Qualität der Leistungen der Tauschenden. Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung sind Sache jedes Mitgliedes. Starthilfe-Zeitbörse überprüft nicht die Einhaltung allgemeiner Vorschriften durch die Mitglieder, wie z.B. der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, des Schwarzarbeitergesetzes oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Hierzu sind die einzelnen Mitglieder verpflichtet.

8.) Austritt aus der Zeitbörse

Ein Austritt aus der Zeitbörse ist mit einer bestätigten Mitteilung an die Geschäftsstelle jederzeit möglich, sofern die Verpflichtungen gegenüber der Zeitbörse erfüllt sind. Das heisst, der Saldo des Zeitguthabens muss Null sein. Positive Zeitguthaben werden nicht entschädigt - sie können eingetauscht oder verschenkt werden. Zeitschulden sind vor dem Austritt durch Tauschleistungen auszugleichen. Gibt es dabei Probleme, ist mit den Verantwortlichen der Zeitbörse Kontakt aufzunehmen: Wir werden behilflich sein, eine Lösung zu finden. Falls die Minusstunden nicht ausgeglichen werden können, werden die geschuldeten Stunden mit € 25.-/Stunde (Tauschwert) berechnet.

9.) Zum Datenschutz

Starthilfe Firmennetzwerk ist Inhaberin aller Daten der Zeitbörse, namentlich der Informationen über Personen, ihre Angebote und Leistungen. Starthilfe Firmennetzwerk stellt diese Daten nur für den Betrieb und den ordentlichen Ablauf der Zeitbörse zur Verfügung. Jede andere Verwendung der Daten (Personendaten, Referenzen, Kontoverlauf etc.) ist nicht zulässig. Ein Datenmissbrauch wird verfolgt. Die Zeitbörse verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten an Außenstehende weiterzuleiten.