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Aus vielerlei Gründen kann sich die Frage nach der richtigen Rechtsform stellen. Sei es aufgrund geänderter Steuergesetze oder wegen einer Unternehmensnachfolge.
Da gilt es abzuwägen: Ein steuerlicher Vorteil der GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH liegt heute je nach den persönlichen Verhältnissen darin, dass Verlust, in der Gesellschaft auf der Gesellschafterebene ausgeglichen und abgezogen werden können, Liquidationsgewinne nicht der Gewerbesteuer unterliegen und bei Erbschaft- und Schenkungssteuer ein nennenswerter Freibetrag für Betriebsvermögen besteht.
Nachteilig gegenüber der GmbH ist, dass diese Gewinne zu einem niedrigeren Steuersatz thesaurieren darf, das heißt, soweit keine Vollausschüttung beabsichtigt ist, zunächst ein Steuerstundungseffekt bei der GmbH eintritt.Als Personengesellschaft erfreut sich die GmbH & Co. KG für mittelständische Unternehmen aus zivilrechtlichen Gründen weiterhin großer Beliebtheit. Die GmbH & Co. KG bietet die gleiche Haftungsbeschränkung wie eine GmbH. Ihre gesellschaftsrechtliche Handhabung ist jedoch einfacher.
Lassen Sie sich gerne dazu von uns beraten: starthilfe Unternehmensberatung |
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