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KMU-Forum :: Gründungsrelevante Beiträge |
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Betreff:Betriebswirtschaftliches..
28. Mai 2009, 23:31:11
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| starthilfe |
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Mitglied seit: 07. September 2008, 21:40:40
Beiträge: 21
Ort: Berlin |
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Hier finden Sie Tipps, Hinweise & Warnungen zu gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen in allen möglichen Bereichen (Steuern, Personal, Länder- und Patentrecht etc.) - denn eine saubere Kalkulation & Strukturierung Ihres geschäftlichen Vorhabens sind die Basis für ein gesundes & reelles Wachstum. |
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Betreff:Freistellung vom IHK Mitgliedsbeitrag..
06. Juli 2009, 16:10:41
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| Marketing in Berlin |
Gast |
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Die Freistellung ist erst seit dem Änderungsgesetz zum IHKG ab 1999 möglich. Nicht im Handelsregister eingetragene IHK-Zugehörige (Kleingewerbetreibende) werden vom Beitrag freigestellt, wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,- € (1999 bis 2001: 5112,92 €) nicht überschreitet. In der Regel erhält die IHK entsprechende Informationen für Abrechnungen vom zuständigen Finanzamt, in Fällen von vorläufigen Veranlagungen kann ein Antrag direkt an die IHK gestellt werden. Regelung für Existenzgründer: Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, werden für das Jahr der Betriebseröffnung und das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag befreit sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt. |
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Betreff:Absetzbarkeit von KK-Beiträgen..
11. Juli 2009, 00:42:44
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| starthilfe |
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Mitglied seit: 07. September 2008, 21:40:40
Beiträge: 21
Ort: Berlin |
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Die Steuerzahler können ab 2010 fast drei Mal so hohe Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen wie bisher. Das ergibt sich aus dem neuen Gesetzesentwurf für die geplante vollständige Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Kosten für die Arbeitslosenversicherung, für Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, für Unfall- und Haftpflichtversicherungen gelten dagegen nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen. Was unterm Strich für den Selbstständigen Unternehmer oder Freiberufler dabei herauskommt, wird sich dann zeigen.
Welche Versicherungsprämien sich von der Steuer absetzen lassen: www.aspect-online.de |
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Betreff:Aw:Freistellung vom IHK Mitgliedsbeitrag..
14. Juli 2009, 19:02:29
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| trse |
Gast |
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Wovon hängt die Höhe des Beitrags ab? Nicht alle Unternehmen zahlen gleich viel.
[Marketing in Berlin 06. Juli 2009, 16:10:41]:
Die Freistellung ist erst seit dem Änderungsgesetz zum IHKG ab 1999 möglich. Nicht im Handelsregister eingetragene IHK-Zugehörige (Kleingewerbetreibende) werden vom Beitrag freigestellt, wenn der Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,- € (1999 bis 2001: 5112,92 €) nicht überschreitet. ..
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Betreff:Aw: Freistellung vom IHK Mitgliedsbeitrag..
14. Juli 2009, 19:08:49
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| jazzvox |
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Mitglied seit: 03. Oktober 2008, 21:18:14
Beiträge: 6
Ort: Berlin |
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So manch einer hadert so oder so mit der Regelung, Klage gegen IHK Schwaben: Der Unternehmer Ulrich Britzelmair beschreitet mit seinem Rechtsanwalt Dominik Storr den Klageweg gegen den bundesdeutschen IHK-Zwang.
[Marketing in Berlin 06. Juli 2009, 16:10:41]:
Die Freistellung ist erst seit dem Änderungsgesetz zum IHKG ab 1999 möglich...
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Noch sind wir keine gefährdete Art, nur sehr darum bemüht eine zu werden. |
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