Willkommen, Gast! [ Achtung: Wir suchen Gastautoren für regelmäßige oder einmalige Artikel: Jetzt Gastautor werden. ]

Steuerliche Änderungen für Selbstständige 2011
(1 Leser) (1) Gast
Willkommen im öffentlichen Forum für Besucher des Starthilfe Webportals

Die Themen werden von erfahrenen Beratern moderiert, wir freuen uns über Ihren Beitrag, Ihren Kommentar oder Ihre Fragen! Und viel Spass beim Durchstöbern und Lesen.
  • Seite:
  • 1

THEMA: Steuerliche Änderungen für Selbstständige 2011

Steuerliche Änderungen für Selbstständige 2011 1 Jahr, 1 Monat her #1

  • Mathias Roth
  • ( Benutzer )
  • OFFLINE
  • Administrator
  • besser geht immer!
  • Beiträge: 16
  • Punkte: 0
  • Karma: 0
Inhalte: Änderung der Abschreibungsregeln, Geringwertige Wirtschaftsgüter, die e-Bilanz, Verlustnutzung, Jahressteuergesetz 2011.

Im Bereich der Bilanzierung treten mit dem 1.1.2011 Rechtsänderungen zu den Abschreibungsregeln und den Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags bzw. der Sonderabschreibungen ein. Auch das nunmehr bestehende Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter oder der Abschreibung in einem jahresbezogenen Sammelposten ist zu berücksichtigen. Weiterhin ist auf die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung hinzuweisen.

Danben gilt es im Hinblick auf den Jahreswechsel Fristen zu beachten und eintretende Rechtsänderungen umzusetzen, so insbesondere verschiedene bei der Lohnsteuerberechnung relevante Rechengrößen.

Lesen Sie dazu die Empfehlungen der Starthilfe - Steuerberatung im Firmennetzwerk, kostenlos zum Download:
Der_Steuerberater_zum_Jahreswechsel_2010-2011.pdf.
Trade Web-Service
Webseiten, die verkaufen
Letzte Änderung: 7 Monate her von TradeService.
Folgende Benutzer bedankten sich: Starthilfe

Aw: Steuerliche Änderungen für Selbstständige 2011 7 Monate her #2

  • Starthilfe
  • ( Admin )
  • OFFLINE
  • Administrator
  • Beiträge: 23
  • Punkte: 1
  • Karma: 0
Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung im Bundesrat gescheitert

Blamage der Bundesregierung bei der Abstimmung zum Steuervereinfachungsgesetz am 8. Juli 2011. Unter den Ländern gab es noch nicht einmal eine Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz. Zu Recht, denn das Steuervereinfachungsgesetz ist bei Weitem das schuldig geblieben, was die schwarz-gelbe Koalition anfänglich versprochen hat - das Steuerrecht sollte entrümpelt, entbürokratisiert und für die Steuerzahler vereinfacht werden. Auf massive Kritik ist vor allem die von der Bundesregierung vorgesehene zweijährige Steuererklärung gestossen. In den Gesetzesberatungen stellte sich schnell heraus, dass es sich bei dem großspurig angekündigten Vorhaben lediglich um die gemeinsame Abgabe der Steuererklärungen für zwei aufeinander folgende Jahre handelt. Nach dem Urteil der Sachverständigen bringt dies statt einer Vereinfachung nur eine zusätzliche Bürokratisierung im Steuerverfahren.

Was bedeutet das z.B. für den digitalen Rechnungsversand? In Deutschland erfordert der §14 des Umsatzsteuergesetz (UstG) eine qualifizierte elektronische Signatur auf Rechnungsdokumenten. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, berechtigt eine Rechnung nach § 14 Abs. 1 UStG nicht zum Vorsteuerabzug, weshalb viele Unternehmen trotz der grossen Vorteile, die der digitale Rechnungsversand bietet, bei der alt bewährten Papiervariante blieben. Dieses Hemmnis sollte laut Steuervereinfachungsgesetz rückwirkend zum 1. Juli 2011 wegfallen.

Und es weht ein rauher Wind für gewerblich Steuerpflichtige in 2011: Der Finanzminister hat klar die Devise ausgewiesen, noch mehr Umsatzsteuer einzutreiben. Das heißt, die Finanzämter sind angewiesen, das Steuerjahr 2011 dazu zu nutzen, alle Lücken beim Vorsteuerabzug zu schließen! Z.B. können Sie die Vorsteuer nicht mehr geltend machen, wenn dem Fiskus in einer online erstellten Rechnung die Signatur nicht passt. Oder wenn in einer Rechnung auch nur eine Zeile in der Anschrift falsch ist, heißt das: Der Vorsteuerabzug wird Ihnen gestrichen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich auf alle Fälle gut beraten!
Letzte Änderung: 7 Monate her von Starthilfe.
Folgende Benutzer bedankten sich: TradeService

Aw: Jetzt geht’s doch: Elektronische Rechnungen 4 Monate her #3

  • BWRmed!a
  • ( Moderator )
  • OFFLINE
  • Moderator
  • Beiträge: 9
  • Punkte: 0
  • Karma: 2
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stimmt dem Steuervereinfachungsgesetz zu. Das bedeutet für Sie: Die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung treten in Kraft, und zwar rückwirkend zum 1.7. 2011.

Das heißt vor allem eins: Sie können jetzt auch aus einer E-Mail-Rechnung Vorsteuer ziehen. Das war bisher bei elektronisch verschickten Rechnungen nur dann möglich, wenn sie eine aufwändige elektronische Signatur trugen.

Doch Achtung: Woher kommt die Rechnung?

Sie sollten elektronische Rechnungen nicht in jedem Fall akzeptieren: Das Bundesfinanzministerium hat in einer Information zur elektronischen Rechnungen angekündigt, dass sie für den Vorsteuerabzug anerkannt werden, wenn die Echtheit der Herkunft der Rechnung gewährleistet ist.

Mögliche Folge: Kommt dem Finanzamt im Fall einer Prüfung der Absender einer Rechnung dubios vor, wird der Vorsteuerabzug aberkannt.

Das Problem: Was als Herkunftsnachweis akzeptiert wird, darüber schweigt das BMF (Bundesministerium der Finanzen).

Tipp: Bis es hier genauere Regeln gibt, sollten Sie nur elektronische Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern akzeptieren, die Ihnen schon lange bekannt sind und mit denen Sie schon länger zusammenarbeiten.

Interessant ist auch die Frage, wie Sie elektronische Rechnungen aufbewahren...

Wie Papierbelege sind die elektronischen Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren – allerdings auf einem Datenspeicher, der keine nachträglichen Änderungen zulässt, so das Bundesfinanzministerium. Dafür dürften dann vor allem einmal beschreibbare CD-ROMs und DVDs infrage kommen.

Achtung! Die Aufbewahrung auf einer Computer-Festplatte genügt danach nicht, weil Daten auf einer Festplatte geändert werden können

Die Bundesregierung hat eine echte Steuervereinfachung geschaffen, indem elektronische Rechnungen den papiergebundenen Rechnungen gleichgestellt werden.

Damit entfällt das umständliche Verfahren, elektronisch zu versendende Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Im Gegenzug entfällt beim Rechnungsempfänger die Verpflichtung, die Echtheit der digitalen Signatur via Internet zu überprüfen.

Ich bin der Ansicht, dass die Neuregelung zur elektronischen Rechnungsübermittlung dazu führen wird, dass in ein paar Jahren Rechnungen auf Papier als Relikt einer anderen Zeit angesehen werden. Der elektronisch übermittelten Rechnung gehört die Zukunft. Sie kann schneller erstellt und kostenlos übermittelt werden.
Kleinunternehmer und Selbstständige aktuell: Das Wichtigste aus Steuern, Recht und Personal
Letzte Änderung: 4 Monate her von BWRmed!a.
  • Seite:
  • 1
Moderatoren: BWRmed!a
Ladezeit der Seite: 0.39 Sekunden