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Mittwoch, 10. März 2010

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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken

AGB und Verfahrensbeschreibung zur starthilfe - Gib mir die Hand vom 1.9.2005


1) Definitionen
starthilfe - Firmennetzwerk oder Kontaktstelle starthilfe - Firmennetzwerk betreibt eine Telefonzentrale und nimmt Anrufe unter der Ruf-Nr. 030-81001482 an und betreibt auch eine Datenbank mit Informationen zu den Servicepartnern. Bei Kundenanfragen sucht starthilfe - Firmennetzwerk infrage kommende Servicepartner aus und vermittelt Kontakte zwischen den Kunden und den Dienstleistern.

Dienstleister oder DL ist ein Dienstleister, der Dienstleistungen im Netzwerk erbringt, bzw. anbietet.

Netzwerk ist die komplette Gruppe mit der Kontaktstelle, sämtlicher Kunden und allen Dienstleistern.

Kunden sind die von den DL im Serviceverbund angemeldeten Kunden.

Verwaltungspauschale: bei Vermittlung eines Jobs durch starthilfe - Firmennetzwerk an einen DL wird nach Abrechnung des Jobs und erfolgter Einnahme des hierfür mit dem vom Kunden gezahlten Entgelts durch den DL eine Verwaltungspauschale an starthilfe - Firmennetzwerk fällig.


2) Bearbeitung von Aufträgen
2.1) Kundenanfragen und Kundenschutz
2.1.1) Der Kunde eines DL kann einen neuen Auftrag bei der Kontaktstelle von starthilfe - Firmennetzwerk anfragen. starthilfe - Firmennetzwerk schickt dann per E-Mail oder per Telefonanruf Anfragen an diesen DL und andere infrage kommende DL und fragt, wer den Auftrag erfüllen kann (ohne Adressangabe, nur Ortsteil).

2.1.2) Der DL, der diesen Kunden bei starthilfe - Firmennetzwerk angemeldet hatte, erhält das Erstzugriffsrecht auf den Auftrag. Wenn er innerhalb von 2 Stunden nach der Benachrichtung oder während einer telefonischen Nachfrage von starthilfe - Firmennetzwerk mitteilt, dass er sein Erstzugriffsrecht in Anspruch nimmt und selbst die Anfrage seines Kunden bearbeiten wird, dann erhält der Kunde nur das Angebot dieses DL von starthilfe 'GmdH'. Es wird dann keine Verwaltungspauschale an starthilfe - Firmennetzwerk fällig.

2.1.4) Die vom DL angemeldeten Kunden bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit und auch nach Beendigung des Vertrages im exklusiven Zugriff dieses DL.

2.1.5) Durch die Mitteilung zur Kundenanfrage erhält der Servicepartner auch die Möglichkeit, durch Rücksprache mit seinem Kunden zu kontrollieren, welche Dienstleistungen sein Kunde über starthilfe - Firmennetzwerk bezogen hatte.

2.1.6) Wenn der DL die angefragte Leistung für seinen Kunden nicht selbst erbringen möchte, d.h., wenn er innerhalb von 2 Stunden nach der Anfrage nicht reagiert oder wenn er bei telefonischer Anfrage durch starthilfe - Firmennetzwerk dies mitteilt, dann erhält der Kunde ein oder mehrere Angebote ohne Namensangabe des DL von starthilfe - Firmennetzwerk.

2.1.7) Die DL legen ihre gewünschten Stundenverrechnungssätze selbst fest. Die Kunden entscheiden im Einzelfall, ob sie hierzu Aufträge vergeben möchten.


2.2) Aufträge
2.2.1) Wünsche des Kunden, z. B. nach einem bestimmten DL, den er schon kennt, werden möglichst erfüllt.
2.2.2) Nach Bearbeitung des Auftrags erhält der Kunde eine Rechnung vom DL. Wenn der DL umsatzsteuerpflichtig ist, dann enthält der Rechnungsbetrag die ausgewiesene Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe


3) Kunden des DL
3.1) Anmeldungen von Kunden
3.1.1) Wenn der DL einen oder mehrere Kunden in den Serviceverbund einbringt, dann werden diese in einer formlosen Liste aufgeführt.

3.1.2) Der DL kann nur Kunden anmelden,
1) für die er bereits eine Dienstleistung erbracht hat oder
2) wenn er eine Anfrage von diesem Kunden hat oder
3) wenn er den Kunden persönlich über den Verbund informiert hat und der Kunde Interesse signalisiert hat.

3.1.3 Wenn eine Anfrage von einem nicht in der Kundenliste bei starthilfe - Firmennetzwerk aufgeführtem Kunden an starthilfe - Firmennetzwerk gerichtet wird und der DL diesen Kunden nachweislich über den Serviceverbund informiert hat, dann hat starthilfe - Firmennetzwerk diesen Kunden als vom DL angemeldet zu verzeichnen. starthilfe - Firmennetzwerk hat bei jeder Anfrage eines neuen Kunden bei dem Kunden nachzufragen, woher er die Information zum Serviceverbund hat. Wenn starthilfe - Firmennetzwerk dann erfährt, dass der DL die Information gegeben hat, z. B. wenn dessen Name oder Firmenstempel auf einem starthilfe - Firmennetzwerk Werbeblatt war, dann hat starthilfe - Firmennetzwerk ohne Aufforderung durch den DL diesen Kunden als Kunden des DL zu verzeichnen.

3.1.4 Der DL kann den neuen Kunden bei der Kontaktstelle anmelden. Die Kontaktstelle prüft, ob der Kunde schon im Verbund angemeldet ist. Das Ergebnis wird dem DL mitgeteilt. Dieser hat umgehend zu widersprechen, wenn er dem Ergebnis nicht zustimmt.

3.1.5 Wenn ein neuer Kunde angemeldet werden soll, dieser aber schon vorher von einem anderen DL angemeldet war, dann kann der anmeldende DL diesen Kunden nicht mehr im Verbund anmelden. Wenn er nachweist, dass er tatsächlich schon vorher, außerhalb des Verbunds, für den Kunden gearbeitet hat, dann kann er außerhalb des Verbundes auch weiterhin für diesen Kunden arbeiten, ohne Provision an starthilfe 'GmdH' zahlen zu müssen und ohne die Vereinbarung mit starthilfe - Firmennetzwerk zu verletzen. Diese Möglichkeit erlischt bei dem Kunden, den er erstmals durch starthilfe - Firmennetzwerk vermittelt bekommen hat oder wenn er direkt oder indirekt die Kundenadresse aus dem starthilfe - Firmennetzwerk-Verbund erhalten hat.

3.1.6 Die starthilfe - Firmennetzwerk wird die Kundenadressen vertraulich behandeln und nur an denjenigen Servicepartner weitergeben, der dort einen Auftrag ausführt.

3.2 Streichungen von angemeldeten Kunden

3.2.1 Kunden, die erstmals im Verbund vom DL angemeldet wurden, können von starthilfe - Firmennetzwerk nach Ablauf von 3 Monaten aus der Kundenliste des Verbunds gestrichen werden, wenn nicht innerhalb dieser Zeit ein erster Auftrag dieses Kunden im Verbund abgerechnet wird.

3.2.2 Kunden, mit denen seit Abrechnung des letzten Auftrages im Verbund innerhalb von 12 Monate kein weiterer Umsatz im Verbund abgerechnet wurde, können von starthilfe - Firmennetzwerk von der Kundenliste des Verbunds gestrichen werden.

3.2.3 Ein Kunde, der aus der Kundenliste gestrichen wurde, kann im Serviceverbund vom DL oder einem anderen Servicepartner wieder angemeldet werden. Dann muss der anmeldende DL aber nachweisen, dass er für diesen Kunden nach seiner Streichung aus der Kundenliste des Verbunds eine Dienstleistung erbracht und abgerechnet hat, bzw. einen Auftrag von diesem Kunden hat.


4) Anwerben von neuen Netzwerkpartnern

4.1.1 Der DL hat den neuen DL bei der Kontaktstelle anzumelden. Die Kontaktstelle hat während der Anmeldung mitzuteilen, wenn der DL schon im Verbund angemeldet war. Beide Seiten, DL oder Kontaktstelle können dann das Ergebnis des Telefonates schriftlich in einem Bestätigungsschreiben der anderen Seite mitteilen. Die andere Seite hat umgehend zu widersprechen, wenn sie dem Inhalt des Schreibens nicht zustimmt.

4.1.2 Der DL hat für den von ihm angeworbenen DL, ähnlich wie bei den von ihm angemeldeten Kunden, auch ein Erstzugriffsrecht. Dies wird erreicht, indem er für einen nahen Termin gezielt diesen DL für einen bei ihm durchzuführenden Job über die Kontaktstelle anfragen kann.


5) Verwaltungspauschale

5.1.1 starthilfe - Firmennetzwerk weist dem DL die anteilige Umsatzsteuer der von ihm gezahlten Verwaltungspauschale auf Wunsch in einer Abrechnung aus.
5.1.2 Die Verwaltungspauschale wird fällig, am gleichen Tag an dem der DL den vom Kunden bezahlten Betrag für den geleisteten Job einnimmt.

5.1.3 Die Verwaltungspauschale ist unaufgefordert innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit an starthilfe - Firmennetzwerk zu überweisen.

5.2 Die Verwaltungspauschale ist in der Gebührenordung geregelt.


6) Kündigung

6.1 Kündigungsgründe von Seiten der starthilfe - Firmennetzwerk sind: Zuwiderhandlungen gegen die AGB und Kundenbeschwerden die auf grobfahrlässiges Verhalten des DL zurückzuführen sind.

6.1.1 Die Kündigung muss schriftlich zugestellt und vom Empfänger innerhalb von max. 7 Tagen schriftlich bestätigt werden. Der Kündigende benötigt die Bestätigung, um die Kündigung nachzuweisen.

6.1.2 Wenn die Kündigung per Einschreiben zugestellt wird, dann entfällt die Pflicht des Empfängers zur Bestätigung.

6.1.3 Der Serviceverbund ist nicht dafür verantwortlich, wenn es nach der Kündigung zu Auftragsbearbeitungen durch andere DL bei den Kunden des gekündigten DL kommt.


7) Haftung

7.1.1 Beide Seiten verzichten auf Haftungsansprüche, die aus dieser Vereinbarung folgen können, es sei denn, einer Seite kann Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

7.1.2 Wenn ein DL bei einem Kunden eines anderen DL arbeitet, dessen Adresse er nachweislich über starthilfe - Firmennetzwerk erhalten hat, ohne im Netzwerk abzurechnen, wie in Abschnitt 3) beschrieben, dann wird eine Vertragsstrafe in 5-facher Höhe des Auftragsumfanges dieses Jobs an starthilfe - Firmennetzwerk fällig. Sollten mehrere Jobs im Zusammenhang mit diesem Verstoß abgerechnet worden sein, so ist die Vertragsstrafe für jeden einzelnen Job fällig. Ein derartiger Verstoß gegen diese Vereinbarung
rechtfertigt eine fristlose Kündigung dieser Vereinbarung.

7.1.3 Der DL, der diesen Kunden angemeldet hatte, erhält 50% der von starthilfe
'GmdH' eingenommenen Vertragsstrafe. Der DL verzichtet im Gegenzug auf weitere Forderungen gegen starthilfe - Firmennetzwerk, die aus dem in Abschnitt 7.1.2 beschriebenen Verstoß folgen könnten. Er behält sich ausdrücklich vor, direkt gegen den in 7.1.2 genannten DL weitere Forderungen geltend zu machen.

7.1.4 Der Gerichtsstand ist Berlin.